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AGB

Allgemeine Mietbedingungen

z. Hd. Geschäftsführerin Frau Dr. Almuth v. Groote
Brandberg 6, D-28790 Schwanewede
Tel.: +49 42 09 - 91 91 80, Fax: +49 42 09 - 91 91 82

Lieber Gast, 

die folgenden Hinweise regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Mieter unserer Ferienwohnung und uns, der Goorer Berg GmbH. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Mietbedingungen als verbindlich an.

1. Anmeldung und Mietvertrag

1.1 Ein Reservierungsauftrag von Ihnen kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen.
Für uns wird die Reservierung verbindlich, wenn wir Ihnen eine Reservierung und einen Mietvertrag zugesandt haben. Mit Ihrer Unterschrift unter den Mietvertrag wird die Buchung für Sie rechtsverbindlich.

1.2 Für die vertraglichen Verpflichtungen aller im Mietvertrag aufgeführten Personen steht der Unterzeichner ein. 

1.3 Falls unsere Reservierung Abweichungen von Ihrer Anmeldung enthält, erkennen Sie dieses Angebot mit Ihrer Unterschrift unter den Mietvertrag an.

1.4 Das Mietobjekt darf nur von der im Mietvertrag angeführten Personenzahl bewohnt werden. Eine Aufbettung ist auf Anfrage möglich.

1.5 Die Mitnahme von Haustieren ist im Interesse von Allergikern nur nach Anmeldung und im Erdgeschoss erlaubt.

2. Bezahlung

2.1 Bei Vertragsabschluss leisten Sie eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises.

2.2 Den restlichen Mietpreis bitten wir bis 28 Tage vor Ihrer Anreise zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen zahlen Sie den gesamten Mietpreis nach Zugang des Mietvertrages.

2.3  Bei einer wiederholten Buchung gewähren wir Ihnen einen durch uns bestimmten individuellen Preisnachlass.

2.4 Wenn Sie Ihre Ferienwohnung mehr als 6 Monate vor Fahrtantritt buchen, erhalten Sie einen Frühbuchungsrabatt von 10,00 € für einen Aufenthalt von mindestens 7 Tagen.

2.5 Wenn Sie bis zum 8. Tag vor Reiseantritt den Mietpreis nicht vollständig bezahlt haben, gilt dies als Rücktritt. Wir können dann als Entschädigung die entsprechende Rücktrittsgebühr verlangen (vergl. Ziffer 5 ).

3. Leistungen

3.1 Für die vertraglichen Leistungen im Buchungszeitraum sind grundsätzlich die Angaben in der gültigen Preisliste und in Ihrem Mietvertrag maßgebend.

3.2. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger nicht von uns zu vertretender Umstände sind wir berechtigt, Ihnen eine andere gleich- oder höherwertigere Ferienwohnung als Ersatz zu stellen.

4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

4.1 Sie können jederzeit -durch schriftliche Erklärung- vom Mietvertrag zurücktreten. Die Erklärung wird an dem Tage wirksam, an dem sie bei uns eingeht. 

4.2 Dem Rücktritt steht der Fall gleich, dass Sie aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, die Fahrt nicht antreten.

4.3 Für die bei uns entstandenen Aufwendungen verlangen wir Ersatz. Bei der Berechnung des Ersatzes ist eine eventuell anderweitige Vermietung der Ferienwohnung zu berücksichtigen. 

4.4 Wir machen folgende Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) geltend: 
- Bei einem Rücktritt bis 29 Tage vor Mietbeginn berechnen wir pauschal 50,00 € als Ersatz für Werbung neuer Gäste.
- Bei einem Rücktritt vom 28. bis 15. Tag vor Mietbeginn  berechnen wir 50% des Mietpreises.
- Bei einem Rücktritt nach dem 15. Tag vor Mietbeginn behalten wir 100% der Miete ein, falls kein Ersatzmieter gefunden wird.
Falls einem Ersatzmieter eine mindere Miete berechnet wird, stellen wir Ihnen die Differenz zu Ihrer Miete sowie unsere Aufwändungen in Rechnung. 

4.5 Bis zum Mietbeginn kann eine dritte Person in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Es bedarf hierzu einer schriftlichen Mitteilung an uns (Umbuchung). 

4.6 Mit der Bestätigung der Teilnehmeränderung durch uns tritt der neue Teilnehmer in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ein. Für die erforderliche Bestätigung der Umbuchung berechnen wir Ihnen die uns entstandenen Kosten.

4.7 Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung innerhalb einer Woche nach Erhalt des Mietvertrages (z. B. durch den ADAC, www.ERV.de u.a.). 

5. Kündigung durch uns

5.1 Wir können den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter oder eine der mitreisenden Personen sich trotz einer Abmahnung durch uns in störender oder zerstörerischer Weise verhält und ein Verbleiben in der Ferienwohnung den anderen Gästen nicht zugemutet werden kann. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Mietpreis. 

5.2 Die Kündigung des Mietvertrages ist für uns möglich, wenn die Durchführung durch höhere Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Feuer etc.) erheblich beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet wird. Wir zahlen dann den eingezahlten Mietpreis unverzüglich zurück, können jedoch für die erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

6. Gewährleistung

6.1 Sollte die Leistung aus dem Mietvertrag von uns nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Frist Abhilfe verlangen.

6.2 Wenn wir keine Abhilfe schaffen können, können wir mit Ihnen einvernehmlich eine Mietminderung vereinbaren. 
Wir bitten Sie, Beanstandungen, technische Störungen oder Schäden am Installationssystem sogleich der Hausverwaltung zu melden.

6.3 Wird Ihr Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie schriftlich kündigen. Sie schulden uns dann den auf die bereits in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Mietpreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

7. Haftung

7.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf insgesamt den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Scha-den durch uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

7.2 Der Unterzeichnende des Mietvertrages haftet uns gegenüber für die pflegliche Behandlung der Ferienwohnung und eventuelle Sachschäden.

8. Geltendmachen von Ansprüchen

Ansprüche aus dem Mietvertrag, die nicht vor Ort erfüllt werden konnten, sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Mietende gegenüber der Goorer Berg GmbH, z. Hd. Frau A. von Groote, Brandberg 6, 28790 Schwanewede, geltend zu machen, andernfalls erlöschen sie. Die Anspruchsanmeldung sollte in Ihrem eigenen Interesse unbedingt schriftlich erfolgen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung verjähren in jedem Fall sechs Monate nach Mietende. 

9. Übernahme und Nutzung der Ferienwohnung

9.1 Die Ferienwohnung können Sie am Anreisetag zwischen 15.00 und 18.00 Uhr übernehmen. Außerhalb dieser Zeit ist eine Anreise nach vorheriger Vereinbarung möglich. Am Abreisetag bitten wir die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr zu räumen. Die Hausverwaltung übernimmt die Wohnung und die Schlüssel von Ihnen.
Anreise- und Abreisetag zählen bei der Berechnung der Miete als ein Tag.

9.2 Wir verzichten auf die Erhebung einer Kaution. Wir bitten Sie aber, etwaige durch Sie verursachte Schäden an der Einrichtung und am Geschirr der Ferienwohnung vor der Abreise mit der Hausverwaltung abzurechnen.

9.3 Wir sind nach der geltenden Satzung der Gemeinde Putgarten verpflichtet, von unseren Gästen die örtliche Kurtaxe einzuziehen und an die Gemeinde weiterzuleiten. Über die aktuelle Höhe der Kurtaxe werden wir Sie informieren.

9.4 Die Ferienwohnung ist aufgeräumt zu hinterlassen. Reinigungsgeräte sind vorhanden. Wir nehmen die Endreinigung vor.

Ausstattung der Wohnungen: siehe auch Prospekt

Küche: Elektroherd mit 4 Platten und Backofen, Kühlschrank, Mikrowelle, Geschirrspüler (außer „Jaromar“), Toaster, Kaffeemaschine, reichlich Geschirr und Küchengeräte, 2 Geschirrhandtücher, Grundausstattung für Reinigung
Bad: Dusche, WC, Waschbecken, Fön
Schlafzimmer: Radiowecker, 2 verschiedene Matratzenhärtegrade
Internetzugang per WLAN für Ihren Laptop.
Für Sie ist ein Parkplatz auf dem Hof reserviert. 
Eine Gefriertruhe für Ihre selbstgeangelten Fische ist vorhanden.


Adresse der Ferienwohnungen: Hof Kracht, Goorer Berg, 18556 Putgarten/Rügen


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