Liebe Gäste,
die folgenden Hinweise regeln
das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Mieter unserer Ferienwohnung
und uns, der Goorer Berg GmbH.
Mit Ihrer Buchung erkennen
Sie diese Mietbedingungen als verbindlich an.
1. Anmeldung und Mietvertrag
1.1 Ein Reservierungsauftrag
von Ihnen kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Für
uns wird die Reservierung verbindlich, wenn wir Ihnen eine Reservierung
und einen Mietvertrag zugesandt haben. Mit Ihrer Unterschrift unter dem
Mietvertrag wird die Buchung für Sie rechtsverbindlich.
1.2 Für die vertraglichen
Verpflichtungen aller im Mietvertrag aufgeführten Personen steht der
Unterzeichner ein.
1.3 Falls unsere Reservierung
Abweichungen von Ihrer Anmeldung enthält, erkennen Sie dieses Angebot
mit Ihrer Unterschrift unter dem Mietvertrag an.
1.4 Das Mietobjekt darf
nur von der im Mietvertrag aufgeführten Personenzahl bewohnt werden.
Eine Aufbettung ist auf Anfrage möglich.
1.5 Die Mitnahme von Haustieren
ist im Interesse von Allergikern nur nach Anmeldung und im Erdgeschoss
erlaubt.
2. Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluß
leisten Sie eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises.
2.2 Den restlichen Mietpreis
bitten wir bis 28 Tage vor Ihrer Anreise zu überweisen. Bei kurzfristigen
Buchungen zahlen Sie den gesamten Mietpreis nach Zugang des Mietvertrages.
2.3 Bei einer wiederholten
Buchung gewähren wir Ihnen einen durch uns bestimmten individuellen
Preisnachlass.
2.4 Wenn Sie Ihre Ferienwohnung
mehr als 6 Monate vor Fahrtantritt buchen, erhalten Sie einen Frühbucherrabatt
von 10,00 € für einen Aufenthalt von mindestens 7 Tagen.
2.5 Wenn Sie bis zum 8.
Tag vor Reiseantritt den Mietpreis nicht vollständig bezahlt haben,
gilt dies als Rücktritt. Wir können dann als Entschädigung
die entsprechende Rücktrittsgebühr verlangen (vergl. Ziffer 5
).
3. Leistungen
3.1 Für die vertraglichen
Leistungen im Buchungszeitraum sind grundsätzlich die Angaben in der
gültigen Preisliste und in Ihrem Mietvertrag maßgebend.
3.2. Im Falle höherer
Gewalt oder sonstiger nicht von uns zu vertretender Umstände sind
wir berechtigt, Ihnen eine andere gleich- oder höherwertigere Ferienwohnung
als Ersatz zu stellen.
4. Rücktritt, Umbuchung,
Ersatzteilnehmer
4.1 Sie können jederzeit
– durch schriftliche Erklärung – vom Mietvertrag zurücktreten.
Die Erklärung wird an dem Tage wirksam, an dem sie bei uns eingeht.
4.2 Dem Rücktritt steht
der Fall gleich, dass Sie aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten
sind, die Fahrt nicht antreten.
4.3 Für die bei uns
entstandenen Aufwendungen verlangen wir Ersatz. Bei der Berechnung des
Ersatzes ist eine eventuell anderweitige Vermietung der Ferienwohnung zu
berücksichtigen.
4.4 Wir machen folgende
Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) geltend:
- Bei einem Rücktritt
bis 29 Tage vor Mietbeginn berechnen wir pauschal 50,00 € für
die Werbung neuer Gäste.
- Bei einem Rücktritt
vom 28. bis 15. Tag vor Mietbeginn berechnen wir 50% des Mietpreises.
- Bei einem Rücktritt
nach dem 15. Tag vor Mietbeginn behalten wir 100% der Miete ein, falls
kein Ersatzmieter gefunden wird.
Falls einem Ersatzmieter
eine mindere Miete berechnet wird, stellen wir Ihnen die Differenz zu Ihrer
Miete sowie unsere Aufwendungen in Rechnung.
4.5 Bis zum Mietbeginn kann
eine dritte Person in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintreten.
Es bedarf hierzu einer schriftlichen Mitteilung an uns (Umbuchung).
4.6 Mit der Bestätigung
der Teilnehmeränderung durch uns tritt der neue Teilnehmer in Ihre
Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ein. Für die erforderliche
Bestätigung der Umbuchung berechnen wir Ihnen die uns entstandenen
Kosten.
4.7 Wir empfehlen Ihnen
den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung innerhalb einer Woche
nach Erhalt des Mietvertrages (z. B. durch den ADAC, www.ERV.de u.a.).
5. Kündigung durch
uns
5.1 Wir können den
Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter
oder eine der mitreisenden Personen sich trotz einer Abmahnung durch uns
in störender oder zerstörerischer Weise verhält und ein
Verbleiben in der Ferienwohnung den anderen Gästen nicht zugemutet
werden kann. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Mietpreis.
5.2 Die Kündigung des
Mietvertrages ist für uns möglich, wenn die Durchführung
durch höhere Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen,
Feuer etc.) erheblich beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet
wird.
Wir zahlen dann den eingezahlten
Mietpreis unverzüglich zurück, können jedoch für die
erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
6. Gewährleistung
6.1 Sollte die Leistung
aus dem Mietvertrag von uns nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht
werden, so können Sie innerhalb angemessener Frist Abhilfe verlangen.
6.2 Wenn wir keine Abhilfe
schaffen können, können wir mit Ihnen einvernehmlich eine Mietminderung
vereinbaren.
Wir bitten Sie, Beanstandungen,
technische Störungen oder Schäden am Installationssystem sogleich
der Hausverwaltung zu melden.
6.3 Wird Ihr Aufenthalt
infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie schriftlich
kündigen. Sie schulden uns dann den auf die bereits in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Teil des Mietpreises, sofern diese Leistungen für
Sie von Interesse waren.
7. Haftung
7.1 Unsere vertragliche
Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf insgesamt den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein
Schaden durch uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wurde.
7.2 Der Unterzeichnende
des Mietvertrages haftet uns gegenüber für die pflegliche Behandlung
der Ferienwohnung, der Hofanlagen und eventuelle Sachschäden.
8. Geltendmachen von Ansprüchen
Ansprüche aus dem Mietvertrag,
die nicht vor Ort erfüllt werden konnten, sind innerhalb eines Monats
nach dem vertraglich vereinbarten Mietende gegenüber der Goorer Berg
GmbH, z. Hd. Frau Dr. Almuth von Groote, Brandberg 6, 28790 Schwanewede,
geltend zu machen, andernfalls erlöschen sie. Die Anspruchsanmeldung
sollte in Ihrem eigenen Interesse unbedingt schriftlich erfolgen.
9. Übernahme und
Nutzung der Ferienwohnung
9.1 Die Ferienwohnung können
Sie am Anreisetag zwischen 15.00 und 18.00 Uhr übernehmen. Außerhalb
dieser Zeit ist eine Anreise nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Am Abreisetag bitten wir die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr zu räumen.
Die Hausverwaltung übernimmt die Wohnung und die Schlüssel von
Ihnen. Anreise- und Abreisetag zählen bei der Berechnung der Miete
als ein Tag.
9.2 Alle Ferienwohnungen
sind Nichtraucher- Appartements (gültig ab 2012).
9.3 Wir verzichten auf die
Erhebung einer Kaution. Wir bitten Sie aber, etwaige durch Sie verursachte
Schäden an der Einrichtung und am Geschirr der Ferienwohnung vor der
Abreise mit der Hausverwaltung abzurechnen.
9.4 Wir sind nach der geltenden
Satzung der Gemeinde Putgarten verpflichtet, von unseren Gästen die
örtliche Kurtaxe einzuziehen und an die Gemeinde weiterzuleiten. Über
die aktuelle Höhe der Kurtaxe werden wir Sie informieren.
9.5 Die Ferienwohnung ist
aufgeräumt zu hinterlassen. Reinigungsgeräte sind vorhanden.
Wir nehmen die Endreinigung vor.
Ausstattung der Wohnungen:
siehe auch Prospekt
Küche: Elektroherd
mit 4 Platten und Backofen, Kühlschrank,
Mikrowelle, Geschirrspüler
(außer „Jaromar“),
Toaster, Kaffeemaschine,
reichlich Geschirr und Küchengeräte,
2 Geschirrhandtücher,
Grundausstattung für Reinigung
Bad: Dusche, WC, Waschbecken,
Fön
Schlafzimmer: Radiowecker,
2 verschiedene Matratzenhärtegrade
Für Sie ist ein Parkplatz
auf dem Hof reserviert.
Eine Gefriertruhe für
Ihre selbstgeangelten Fische ist vorhanden.
Adresse der Ferienwohnungen:
Hof Kracht, Goorer Berg, 18556 Putgarten/Rügen