Lieber Gast,
die folgenden Hinweise regeln
das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Mieter unserer Ferienwohnung
und uns, der Goorer Berg GmbH. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Mietbedingungen
als verbindlich an.
1. Anmeldung und Mietvertrag
1.1 Ein Reservierungsauftrag
von Ihnen kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen.
Für uns wird die
Reservierung verbindlich, wenn wir Ihnen eine Reservierung und einen Mietvertrag
zugesandt haben. Mit Ihrer Unterschrift unter den Mietvertrag wird die
Buchung für Sie rechtsverbindlich.
1.2 Für die vertraglichen
Verpflichtungen aller im Mietvertrag aufgeführten Personen steht der
Unterzeichner ein.
1.3 Falls unsere Reservierung
Abweichungen von Ihrer Anmeldung enthält, erkennen Sie dieses Angebot
mit Ihrer Unterschrift unter den Mietvertrag an.
1.4 Das Mietobjekt
darf nur von der im Mietvertrag angeführten Personenzahl bewohnt werden.
Eine
Aufbettung ist auf Anfrage möglich.
1.5 Die Mitnahme von Haustieren
ist im Interesse von Allergikern nur nach Anmeldung und im Erdgeschoss
erlaubt.
2. Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss
leisten Sie eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises.
2.2 Den restlichen Mietpreis
bitten wir bis 28 Tage vor Ihrer Anreise zu überweisen. Bei kurzfristigen
Buchungen zahlen Sie den gesamten Mietpreis nach Zugang des Mietvertrages.
2.3 Bei einer
wiederholten Buchung gewähren wir Ihnen einen durch uns bestimmten
individuellen Preisnachlass.
2.4 Wenn Sie Ihre
Ferienwohnung mehr als 6 Monate vor Fahrtantritt buchen, erhalten
Sie einen Frühbuchungsrabatt von 10,00 € für einen Aufenthalt
von mindestens 7 Tagen.
2.5 Wenn Sie bis zum
8. Tag vor Reiseantritt den Mietpreis nicht vollständig bezahlt haben,
gilt dies als Rücktritt. Wir können dann als Entschädigung
die entsprechende Rücktrittsgebühr verlangen (vergl. Ziffer 5
).
3. Leistungen
3.1 Für die vertraglichen
Leistungen im Buchungszeitraum sind grundsätzlich die Angaben in der
gültigen Preisliste und in Ihrem Mietvertrag maßgebend.
3.2. Im Falle höherer
Gewalt oder sonstiger nicht von uns zu vertretender Umstände sind
wir berechtigt, Ihnen eine andere gleich- oder höherwertigere Ferienwohnung
als Ersatz zu stellen.
4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
4.1 Sie können jederzeit
-durch schriftliche Erklärung- vom Mietvertrag zurücktreten.
Die Erklärung wird an dem Tage wirksam, an dem sie bei uns eingeht.
4.2 Dem Rücktritt
steht der Fall gleich, dass Sie aus Gründen, die von uns nicht zu
vertreten sind, die Fahrt nicht antreten.
4.3 Für die bei
uns entstandenen Aufwendungen verlangen wir Ersatz. Bei der Berechnung
des Ersatzes ist eine eventuell anderweitige Vermietung der Ferienwohnung
zu berücksichtigen.
4.4 Wir machen folgende
Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) geltend:
- Bei einem Rücktritt
bis 29 Tage vor Mietbeginn berechnen wir pauschal 50,00 € als Ersatz
für Werbung neuer Gäste.
- Bei einem Rücktritt
vom 28. bis 15. Tag vor Mietbeginn berechnen wir 50% des Mietpreises.
- Bei einem Rücktritt
nach dem 15. Tag vor Mietbeginn behalten wir 100% der Miete ein, falls
kein Ersatzmieter gefunden wird.
Falls einem Ersatzmieter
eine mindere Miete berechnet wird, stellen wir Ihnen die Differenz zu Ihrer
Miete sowie unsere Aufwändungen in Rechnung.
4.5 Bis zum Mietbeginn
kann eine dritte Person in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag
eintritt. Es bedarf hierzu einer schriftlichen Mitteilung an uns (Umbuchung).
4.6 Mit der Bestätigung
der Teilnehmeränderung durch uns tritt der neue Teilnehmer in Ihre
Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ein. Für die erforderliche
Bestätigung der Umbuchung berechnen wir Ihnen die uns entstandenen
Kosten.
4.7 Wir empfehlen
Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung innerhalb einer
Woche nach Erhalt des Mietvertrages (z. B. durch den ADAC, www.ERV.de u.a.).
5. Kündigung durch uns
5.1 Wir können
den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter
oder eine der mitreisenden Personen sich trotz einer Abmahnung durch uns
in störender oder zerstörerischer Weise verhält und ein
Verbleiben in der Ferienwohnung den anderen Gästen nicht zugemutet
werden kann. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Mietpreis.
5.2 Die Kündigung
des Mietvertrages ist für uns möglich, wenn die Durchführung
durch höhere Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen,
Feuer etc.) erheblich beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet
wird. Wir zahlen dann den eingezahlten Mietpreis unverzüglich zurück,
können jedoch für die erbrachten Leistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen.
6. Gewährleistung
6.1 Sollte die Leistung
aus dem Mietvertrag von uns nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht
werden, so können Sie innerhalb angemessener Frist Abhilfe verlangen.
6.2 Wenn wir keine
Abhilfe schaffen können, können wir mit Ihnen einvernehmlich
eine Mietminderung vereinbaren.
Wir bitten Sie, Beanstandungen,
technische Störungen oder Schäden am Installationssystem sogleich
der Hausverwaltung zu melden.
6.3 Wird Ihr Aufenthalt
infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie schriftlich
kündigen. Sie schulden uns dann den auf die bereits in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Teil des Mietpreises, sofern diese Leistungen für
Sie von Interesse waren.
7. Haftung
7.1 Unsere vertragliche
Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf insgesamt den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein
Scha-den durch uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wurde.
7.2 Der Unterzeichnende
des Mietvertrages haftet uns gegenüber für die pflegliche Behandlung
der Ferienwohnung und eventuelle Sachschäden.
8. Geltendmachen von Ansprüchen
Ansprüche aus dem Mietvertrag,
die nicht vor Ort erfüllt werden konnten, sind innerhalb eines Monats
nach dem vertraglich vereinbarten Mietende gegenüber der Goorer Berg
GmbH, z. Hd. Frau A. von Groote, Brandberg 6, 28790 Schwanewede, geltend
zu machen, andernfalls erlöschen sie. Die Anspruchsanmeldung sollte
in Ihrem eigenen Interesse unbedingt schriftlich erfolgen. Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung verjähren
in jedem Fall sechs Monate nach Mietende.
9. Übernahme und Nutzung der Ferienwohnung
9.1 Die Ferienwohnung
können Sie am Anreisetag zwischen 15.00 und 18.00 Uhr übernehmen.
Außerhalb dieser Zeit ist eine Anreise nach vorheriger Vereinbarung
möglich. Am Abreisetag bitten wir die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr
zu räumen. Die Hausverwaltung übernimmt die Wohnung und die
Schlüssel von Ihnen.
Anreise- und Abreisetag
zählen bei der Berechnung der Miete als ein Tag.
9.2 Wir verzichten
auf die Erhebung einer Kaution. Wir bitten Sie aber, etwaige durch Sie
verursachte Schäden an der Einrichtung und am Geschirr der Ferienwohnung
vor der Abreise mit der Hausverwaltung abzurechnen.
9.3 Wir sind nach
der geltenden Satzung der Gemeinde Putgarten verpflichtet, von unseren
Gästen die örtliche Kurtaxe einzuziehen und an die Gemeinde
weiterzuleiten. Über die aktuelle Höhe der Kurtaxe werden wir
Sie informieren.
9.4 Die Ferienwohnung
ist aufgeräumt zu hinterlassen. Reinigungsgeräte sind vorhanden.
Wir nehmen die Endreinigung vor.
Ausstattung der Wohnungen:
siehe auch Prospekt
Küche: Elektroherd
mit 4 Platten und Backofen, Kühlschrank, Mikrowelle, Geschirrspüler
(außer „Jaromar“), Toaster, Kaffeemaschine, reichlich Geschirr und
Küchengeräte, 2 Geschirrhandtücher, Grundausstattung für
Reinigung
Bad: Dusche, WC,
Waschbecken, Fön
Schlafzimmer: Radiowecker,
2 verschiedene Matratzenhärtegrade
Internetzugang per WLAN
für
Ihren Laptop.
Für Sie ist ein Parkplatz
auf dem Hof reserviert.
Eine Gefriertruhe
für Ihre selbstgeangelten Fische ist vorhanden.
Adresse der Ferienwohnungen:
Hof Kracht, Goorer Berg, 18556 Putgarten/Rügen